Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
Version 2.1 – Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026
Artikel 1 – Vertragsbestandteil
ES Systems ist ein Handelsname der E.S. Systems BV mit Sitz in Waterleidingstraat 1 bus 2, 3550 Heusden-Zolder (Belgien), Unternehmensnummer BE 0697.973.594, RJP Antwerpen, Abteilung Hasselt (nachfolgend „ES Systems“). „Verbraucher“ bezeichnet in diesen Bedingungen eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben stets anwendbar.
Diese Bedingungen sind fester Bestandteil aller Verträge zwischen ES Systems und ihren Kunden. Sie gelten auch für gelegentliche Lieferungen und Leistungen. Abweichungen sind nur schriftlich möglich. Sie gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Dokumenten des Kunden, auch wenn diese jüngeren Datums sind. Mit dem Abschluss eines Vertrags mit ES Systems erklärt der Kunde, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Verträge werden nach Treu und Glauben ausgeführt. Keine Bestimmung dieser Bedingungen darf als bloße Formklausel betrachtet werden. Zugeständnisse oder Abweichungen von diesen Bedingungen begründen keine erworbenen Rechte des Kunden. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt, und die betreffende Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die im gesetzlichen Rahmen die gleiche oder eine möglichst ähnliche Wirkung erzielt. Die Überschriften der Artikel dienen nur der Orientierung.
Artikel 2 – Angebote
Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten 30 Tage. Alle Preise verstehen sich in EUR. Bestellungen des Kunden sind unwiderruflich, unbeschadet des Widerrufsrechts des Verbrauchers (Art. 21). Bestellungen binden ES Systems erst, wenn sie schriftlich bestätigt oder durch Ausführung des Vertrags angenommen wurden. Der Kunde prüft die Bestätigung und teilt ES Systems Abweichungen unverzüglich mit. Wird eine Abweichung nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung gemeldet, wird vermutet, dass die Auftragsbestätigung der Bestellung des Kunden entspricht, vorbehaltlich des Gegenbeweises.
Kostenvoranschläge und Angebote beruhen auf den geltenden Löhnen, Abgaben und Materialpreisen. Ändern sich diese, darf ES Systems die Preise gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, bis zur Rechnungsstellung verhältnismäßig anpassen. Gegenüber einem Verbraucher ist der Preis in der Auftragsbestätigung fest; nur eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes oder anderer gesetzlicher Abgaben wird weitergegeben. Bestellungen werden unter der aufschiebenden Bedingung angenommen, dass die bestellten Waren noch vorrätig sind.
Artikel 3 – Arbeitsschein
Mit der Unterzeichnung eines Arbeitsscheins erkennt der Kunde an, dass die darin aufgeführten Arbeiten von ES Systems fachgerecht ausgeführt wurden und die Arbeit als abgenommen gilt. Die Rechte des Kunden bei versteckten Mängeln und die gesetzliche Gewährleistung des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
Artikel 4 – Zahlung des Preises
Die gelieferten Waren und Leistungen sind sofort zahlbar. ES Systems darf Lieferungen von Waren und Leistungen entsprechend ihrem Fortschritt in Rechnung stellen, auch bei Teillieferungen. ES Systems behält sich das Recht vor, jederzeit während der Vertragsausführung eine Sicherheit vom Kunden zu verlangen.
Artikel 5 – Mehrarbeiten und Unteraufträge
Mehrarbeiten, also Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, werden zum geltenden Stundensatz ausgeführt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Der geltende Stundensatz wird im Angebot angegeben oder auf einfache Anfrage vor Ausführung der Mehrarbeiten mitgeteilt.
Die Ausführung von Mehrarbeiten ist für ES Systems eine Bemühungsverpflichtung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. ES Systems darf Lieferungen und Leistungen an Dritte vergeben. Der Kunde darf keine Pflichten, Rechte oder Lizenzen übertragen oder weitervergeben.
Artikel 6 – Ausführungs- und Lieferfristen
Die vereinbarten Ausführungs- und Lieferfristen sind stets unverbindlich. Kann ES Systems eine Frist wegen höherer Gewalt oder einer von ihrem Willen unabhängigen Ursache nicht einhalten, darf sie diese durch schriftliche Mitteilung angemessen verlängern. Verzögerungen oder Fristüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadensersatz oder zur Vertragsauflösung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ES Systems oder ihren Erfüllungsgehilfen. Ein Verbraucher kann ES Systems bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen; liefert ES Systems auch dann nicht, kann er den Vertrag kostenlos auflösen und erhält bereits gezahlte Beträge zurück.
Die Lieferung erfolgt bei ES Systems, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Holt der Kunde die Waren nicht am mitgeteilten Datum ab, darf ES Systems den Vertrag nach Ablauf von fünfzehn Tagen ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst betrachten. Gegenüber einem Verbraucher geschieht dies erst nach einer schriftlichen Inverzugsetzung, die erfolglos bleibt.
Artikel 7 – Einspruch gegen die Rechnung
Einsprüche gegen die Rechnung müssen schriftlich (auch per E-Mail) und begründet innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Andernfalls gilt die Rechnung als endgültig angenommen. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Annahmevermutung nicht.
Artikel 8 – Nichtzahlung oder verspätete Zahlung
Eingehende Zahlungen werden zuerst auf fällige Zinsen und Schadensersatz, dann auf die Hauptforderung der ältesten fälligen Rechnung angerechnet.
8.1 Kunden, die keine Verbraucher sind. Jede unbezahlte Rechnung ist ab Fälligkeit von Rechts wegen und ohne Mahnung mit 1% Zinsen pro Monat zu verzinsen, wobei ein angefangener Monat als voller Monat gilt, bis zur vollständigen Zahlung. Gewährte Rabatte entfallen bei verspäteter Zahlung. Bei Nichtzahlung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung ist zudem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ein pauschaler Schadensersatz von 15% des Rechnungsbetrags geschuldet, mindestens 150,00 EUR und höchstens 7.500,00 EUR. Bei verspäteter Zahlung einer Rechnung werden alle anderen Rechnungen, auch nicht fällige, sofort fällig. ES Systems hat außerdem Anspruch auf Ersatz aller weiteren Kosten wie Inkasso- und Gerichtskosten sowie Anwaltskosten für außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung und Kosten unbezahlter Wechsel. Diese Kosten sind nicht im pauschalen Schadensersatz enthalten.
8.2 Verbraucher. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sendet ES Systems zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung. Erst wenn der Verbraucher nicht innerhalb von 14 Kalendertagen zahlt – gerechnet ab dem Tag nach dem Versand bei einer Erinnerung per E-Mail oder ab dem dritten Werktag nach dem Versand bei einer Erinnerung per Post –, sind Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes geschuldet sowie ein pauschaler Schadensersatz von:
- 20 € bei einem offenen Betrag von höchstens 150 €;
- 30 € zuzüglich 10% des Betrags zwischen 150,01 € und 500 €;
- 65 € zuzüglich 5% des Betrags über 500 €, höchstens 2.000 €.
Weitere Kosten werden nicht berechnet, mit Ausnahme der von einem Gericht zugesprochenen Gerichtskosten. Erfüllt ES Systems ihre eigenen Verpflichtungen nicht, hat der Verbraucher Anspruch auf eine gleichwertige Entschädigung.
Artikel 9 – Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum von ES Systems. Solange ES Systems Eigentümerin ist, haftet der Kunde für den guten Zustand der Waren und verpflichtet sich, sie gegen alle Risiken zu versichern. Der Kunde darf die Waren nicht verändern, verpfänden, verkaufen oder in irgendeiner Weise belasten. Belastet er sie dennoch vor dem Eigentumsübergang, stehen die Erlöse ausschließlich ES Systems zu; der Kunde verwahrt sie getrennt von seinen sonstigen Mitteln. Gehen die Waren aufgrund des Eigentumsvorbehalts an ES Systems zurück, darf ES Systems erhaltene Anzahlungen oder Teilzahlungen mit ihren offenen Forderungen jeder Art verrechnen, einschließlich Schadensersatz wegen Vertragsverletzung.
Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts geht die Gefahr bei Lieferung oder Abholung der Waren auf den Kunden über. Werden die Waren auf Wunsch des Kunden von einem Spediteur seiner Wahl befördert, geht die Gefahr mit der Übergabe an diesen über. Holt der Kunde die Waren nicht am vereinbarten Datum ab, erfolgt die weitere Lagerung auf seine Gefahr und Kosten. Bei einem Verbraucher geht die Gefahr erst über, wenn er oder ein von ihm benannter Dritter die Waren physisch in Besitz nimmt.
Artikel 10 – Vertragliche Aufrechnung
Die Aufrechnung erfolgt automatisch und von Rechts wegen, ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Entscheidung und ungeachtet jeder Abtretung der betroffenen Rechte, im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (wie Konkurs, gerichtliche Reorganisation oder Liquidation), einer Pfändung oder eines sonstigen Gläubigerzusammentreffens. Sie gilt auch für alle Beträge (wie Kündigungs- oder sonstige Entschädigungen), die nach oder wegen dieses Zusammentreffens geschuldet oder fällig werden. In allen diesen Fällen entfallen zudem von Rechts wegen alle gewährten Zahlungserleichterungen. Gemäß dem belgischen Gesetz über Finanzsicherheiten ist diese Aufrechnung allen Dritten gegenüber wirksam, einschließlich der übrigen Gläubiger des Kunden.
Artikel 11 – Gewährleistung gegenüber Dritten
Die Gewährleistungspflicht von ES Systems ist in jedem Fall auf den Wert der betreffenden Waren oder Leistungen beschränkt. Der Kunde verpflichtet sich, ES Systems alle Angaben zum behaupteten Schaden zu übermitteln, damit ES Systems rechtzeitig gegen etwaige verantwortliche Dritte vorgehen kann. Unterlässt er dies, ist ES Systems insoweit von jeder Haftung befreit. Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nur gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, und nicht in den in Artikel 12, letzter Absatz, genannten Fällen.
Artikel 12 – Haftung von ES Systems
Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, ist die Haftung von ES Systems stets auf die Erstattung des Werts der mangelhaften Waren oder Leistungen beschränkt, und ES Systems haftet nicht für sonstige direkte oder indirekte Schäden.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ES Systems oder ihren Erfüllungsgehilfen, bei Schäden durch Tod oder Körperverletzung sowie dann nicht, wenn zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorschreibt.
Gegenüber einem Verbraucher haftet ES Systems nach den gesetzlichen Regeln, einschließlich der gesetzlichen Gewährleistung (Artikel 19).
Artikel 13 – Reklamationen wegen sichtbarer Mängel und Leistungen
Reklamationen wegen sichtbarer Mängel der gelieferten Waren müssen ES Systems schriftlich (auch per E-Mail) innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung und in jedem Fall vor Gebrauch, Verarbeitung oder Weiterverkauf der Waren erreichen. Reklamationen zu erbrachten Leistungen sind nur gültig, wenn der Kunde sie ES Systems schriftlich und begründet innerhalb von acht Tagen nach Lieferung mitteilt. Eine Reklamation entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber ES Systems. Abweichungen bei Maßen, Farben und Aufmachung gelten in allen Fällen als sichtbare Mängel; diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Kunde prüft die Vertragsmäßigkeit der Lieferung und sichtbare Mängel bei der Annahme.
Ein Verbraucher meldet eine Vertragswidrigkeit innerhalb von zwei Monaten nach deren Feststellung, schriftlich oder per E-Mail. Seine gesetzlichen Rechte (Artikel 19) bleiben unberührt.
Artikel 14 – Versteckte Mängel
Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, muss versteckte Mängel innerhalb von zwei Monaten schriftlich melden, nachdem er sie festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen müssen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeder Anspruch. Geringfügige, branchenübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen, unter anderem bei Farbe, Maß, Menge oder Ausführung, gelten nicht als Mangel. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung gemäß Artikel 19.
Artikel 15 – Verzug
Kommt der Kunde mit der Erfüllung dieses oder eines anderen mit ES Systems geschlossenen Vertrags ganz oder teilweise in Verzug (einschließlich verspäteter Zahlung), darf ES Systems von Rechts wegen und ohne Mahnung die Erfüllung ihrer Pflichten aussetzen oder den Vertrag als aufgelöst betrachten, ohne dass ES Systems dadurch zu Schadensersatz oder sonstigen Leistungen verpflichtet wird, unbeschadet des vom Kunden geschuldeten Schadensersatzes. Erfüllt ES Systems einen Vertrag mit einem Verbraucher nicht, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen, nachdem er ES Systems schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die erfolglos geblieben ist, oder sofort in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Artikel 16 – Rücktrittsklausel
Wird der Vertrag durch den Kunden oder zu seinen Lasten aufgelöst oder gekündigt, schuldet der Kunde ES Systems einen pauschalen Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von 35% des vereinbarten Preises. ES Systems muss Bestehen und Umfang des Schadens nicht nachweisen. Löst ES Systems den Vertrag ohne triftigen Grund auf oder kündigt ihn, schuldet sie dem Kunden eine gleich hohe Pauschalentschädigung.
Artikel 17 – Auflösung des Vertrags
ES Systems darf den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst betrachten bei Gläubigerzusammentreffen, Konkurs, kollektiver Schuldenregelung, offenkundiger Zahlungsunfähigkeit oder wesentlichen und anhaltenden Verstößen gegen diese Bedingungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach eingeschriebener Mitteilung behoben werden. Im Fall der Auflösung zahlt der Kunde das bereits Gelieferte und Ausgeführte und schuldet die Entschädigung nach Artikel 16, berechnet auf den noch nicht ausgeführten Teil des Preises.
Artikel 18 – Unmöglichkeit der Ausführung
Kann ES Systems den Vertrag wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder einer ähnlichen Ursache nicht erfüllen, darf sie den Vertrag beenden, ohne Schadensersatz zu schulden. Bereits gezahlte Beträge für nicht gelieferte Waren oder Leistungen werden in diesem Fall erstattet.
Artikel 19 – Garantie und Gewährleistung
Gewährt der Hersteller der gelieferten Waren eine Garantie, kann diese nur gegenüber dem Hersteller und nach dessen Bedingungen geltend gemacht werden. Für Kunden, die keine Verbraucher sind, reicht die Gewährleistung von ES Systems für gelieferte Waren und Leistungen nie weiter als die Gewährleistung, die ES Systems selbst von ihren Lieferanten oder Subunternehmern erhalten hat. Der Kunde trägt die Beweislast. ES Systems entscheidet, ob sie Garantiereparaturen ausführt. Zusätzliche Kosten wie Anfahrt und Arbeitsstunden bleiben geschuldet.
Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Lieferung für jede Vertragswidrigkeit (Artikel 1649bis ff. des belgischen Zivilgesetzbuchs). Der Verbraucher meldet den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung, schriftlich oder per E-Mail. Er hat Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz und, wenn dies unmöglich oder unverhältnismäßig ist oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, auf Preisminderung oder Vertragsauflösung. Eine Verschlimmerung des Mangels durch weitere Nutzung nach dessen Feststellung geht zu Lasten des Verbrauchers.
Eine von ES Systems gewährte kommerzielle Garantie (Herstellergarantie) gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Dauer und Bedingungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
Artikel 20 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Verträge mit ES Systems unterliegen belgischem Recht. Bei Streitigkeiten mit Unternehmen ist ausschließlich das Unternehmensgericht Antwerpen, Abteilung Hasselt, oder der Friedensrichter des Kantons des Sitzes von ES Systems zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; der Verbraucher kann sich unter anderem stets an das Gericht seines Wohnsitzes wenden.
Artikel 21 – Widerrufsrecht des Verbrauchers
Ein Verbraucher, der einen Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder über die Website) oder außerhalb der Geschäftsräume von ES Systems (z. B. bei sich zu Hause) schließt, kann diesen ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen: bei Waren ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter die (letzten) Waren erhält, bei Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Er teilt dies ES Systems schriftlich oder per E-Mail mit und sendet die Waren spätestens 14 Tage nach dieser Mitteilung zurück; die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt er. Der Verbraucher haftet nur für einen Wertverlust der Waren, der auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war. ES Systems erstattet innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs alle erhaltenen Zahlungen, darf die Erstattung jedoch verweigern, bis sie die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis der Rücksendung erbracht hat. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, zahlt er bei Widerruf einen Betrag im Verhältnis zu den bis dahin erbrachten Leistungen.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maßanfertigung), und nicht für Dienstleistungen, die mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vollständig erbracht wurden.
Artikel 22 – Sprache und Datenschutz
Diese Bedingungen liegen in mehreren Sprachen vor. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die niederländische Fassung maßgebend. Wie ES Systems personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzrichtlinie.