Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
Version: 1.0 - Zuletzt aktualisiert: 26. Mai 2026
ARTIKEL 1 - VERTRAGSBESTANDTEIL
Die vorliegenden Bedingungen sind integraler Bestandteil aller Verträge, die zwischen ES SYSTEMS BV und ihrem Kunden geschlossen werden. Diese Bedingungen gelten auch für gelegentliche Lieferungen und Dienstleistungen. Abweichungen sind nur schriftlich zulässig. Sie gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den vom Kunden ausgehenden Dokumenten erscheinen, selbst wenn diese Dokumente neueren Datums sind. Durch den Abschluss eines Vertrages mit ES Systems erklärt der Kunde, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Verträge werden in gutem Glauben erfüllt. Keine der in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen darf von den Parteien als reine Stilclausel betrachtet werden. Der Kunde kann sich weder auf ein Entgegenkommen noch auf eine Abweichung von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, noch kann dies als erworbenes Recht angesehen werden. Sollte eine oder mehrere der vorliegenden Bedingungen nicht durchsetzbar oder nichtig sein, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht, und die betreffende nicht durchsetzbare und/oder nichtige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die innerhalb der gesetzlichen Grenzen die gleiche, aber rechtlich zulässige Wirkung erzielt wie die nicht durchsetzbare oder nichtige Bestimmung. Die Überschriften der Artikel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Information.
ART. 2 - ANGEBOTE
Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind nur 30 Tage gültig. Alle Preise verstehen sich in EUR/ €. Bestellungen des Kunden sind unwiderruflich. Bestellungen sind für ES Systems erst dann verbindlich, wenn sie die Bestellungen durch eine schriftliche Bestätigung oder durch die Ausführung des Vertrages durch ES Systems angenommen hat. Der Kunde muss die Bestätigung überprüfen und ES Systems unverzüglich über eventuelle Unstimmigkeiten informieren. Wenn eine eventuelle Nichtkonformität nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung gemeldet wird, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Auftragsbestätigung mit der Bestellung des Kunden identisch ist. Kostenvoranschläge und Angebote basieren auf den derzeit geltenden Werten für Löhne, Steuern und Materialien. Sollten sich diese ändern, behält sich ES Systems das Recht vor, die Preise bis zur Rechnungsstellung verhältnismäßig anzupassen. Bestellungen werden unter der aufschiebenden Bedingung registriert, dass die bestellten Waren noch vorrätig sind.
ART. 3 - ARBEITSZETTEL
Die Unterzeichnung eines Arbeitszettels durch den Kunden impliziert, dass der Kunde anerkennt, dass die darin enthaltenen Arbeiten von ES Systems fachgerecht ausgeführt wurden und das Werk als abgenommen zu betrachten ist.
ART. 4 - PREISZAHLUNG
Die gelieferten Waren und Dienstleistungen sind bar zahlbar. ES Systems ist berechtigt, die Lieferung von Waren und Dienstleistungen je nach Lieferung in Rechnung zu stellen, selbst wenn diese teilweise erfolgt. ES Systems behält sich das Recht vor, jederzeit während der Vertragserfüllung eine Garantie vom Kunden zu verlangen.
ART. 5 - ZUSATZARBEITEN UND UNTERAUFTRÄGE
Soweit Zusatzarbeiten, d. h. Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, ausgeführt werden müssen, erfolgen diese zum geltenden Stundensatz, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erklärt, vorab über den derzeit geltenden Stundensatz informiert worden zu sein.
Die Ausführung von Zusatzarbeiten ist seitens ES Systems eine Mittelverpflichtung, unabhängig vom erzielten Ergebnis, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. ES Systems kann ihre Lieferung von Dienstleistungen und Waren an einen Dritten untervergeben. Der Kunde darf keine Verpflichtungen oder Rechte oder Lizenzen übertragen oder untervergeben.
ART. 6 - AUSFÜHRUNGS- UND LIEFERFRISTEN
Die vereinbarten Ausführungs- und Lieferfristen sind stets unverbindlich. Befindet sich ES Systems aufgrund einer von ihrem Willen unabhängigen Ursache oder infolge höherer Gewalt in der Unmöglichkeit, eine geplante, unverbindliche Ausführungs- oder Lieferfrist einzuhalten, kann sie die Frist jederzeit durch einfache schriftliche Mitteilung verlängern. Eine Verzögerung bei der Erfüllung der Verpflichtung sowie eine Überschreitung der vereinbarten Frist durch ES Systems gibt in keinem Fall das Recht auf Schadensersatz oder auf Auflösung des Vertrages. Die Lieferung erfolgt bei ES Systems, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Holt der Kunde die Ware nicht an dem ihm mitgeteilten Datum ab, behält sich ES Systems das Recht vor, den Vertrag nach Ablauf einer Frist von fünfzehn Tagen ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten.
ART. 7 - RECHNUNGSBEANSTANDUNG
Der Einspruch gegen die Rechnung muss innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich, begründet und per Einschreiben erfolgen. Andernfalls gilt die Rechnung als endgültig akzeptiert.
ART. 8 - NICHTZAHLUNG ODER ZAHLUNGSVERZUG
Eingehende Zahlungen werden von ES Systems zuerst auf die fälligen Zinsen und Schadensersatzleistungen und anschließend auf den Hauptbetrag der am längsten überfälligen Rechnung angerechnet. Jede unbezahlte Rechnung verzinst sich ab dem Fälligkeitsdatum von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung mit 1% pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt, bis zur vollständigen Zahlung. Eventuell gewährte Rabatte verfallen im Falle eines Zahlungsverzugs. Bei Nichtzahlung oder Nichteinhaltung irgendeiner Verpflichtung ist, unabhängig von der Zinsentschädigung, von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages (mindestens 150,00 EUR und höchstens 7.500,00 EUR als Schadensklausel) zu zahlen. Bei Zahlungsverzug einer Rechnung werden alle anderen Rechnungen, auch die noch nicht fälligen oder solche, für die ein Zahlungsziel gewährt wurde, sofort fällig. ES Systems hat außerdem das Recht auf Erstattung aller anderen Kosten wie Inkasso- und Gerichtskosten, Kosten und Honorare des Anwalts, den ES Systems sowohl für außergerichtliche als auch für gerichtliche Schritte zur Beitreibung hinzuziehen muss, sowie Kosten im Zusammenhang mit unbezahlten Wechseln. Alle diese Kosten sind nicht in der pauschalen Entschädigung enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
ART. 9 - EIGENTUMSVORBEHALT UND RISIKOÜBERTRAGUNG
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich eventueller Zinsen und Kosten Eigentum von ES Systems. Solange der Verkäufer gemäß den Bestimmungen dieser Klausel das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren besitzt, bleibt der Kunde für die Aufrechterhaltung des guten Zustands dieser Waren verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren gegen alle Risiken zu versichern. Der Kunde darf die gelieferten Produkte zudem nicht verändern, verpfänden, verkaufen oder in irgendeiner Weise belasten. Belastet der Kunde die Waren, bevor das Eigentumsrecht auf ihn übergegangen ist, akzeptiert der Kunde, dass die Einnahmen aus der Veräußerung der Produkte ausschließlich ES Systems zustehen. Diese Einnahmen sind vom Kunden getrennt von seinen allgemeinen Mitteln aufzubewahren. Im Falle einer Rückgabe der Waren an ES Systems aufgrund dieses Eigentumsvorbehalts hat ES Systems das Recht, eventuell erhaltene Anzahlungen oder Teilzahlungen mit ihren ausstehenden Forderungen jeglicher Art zu verrechnen (einschließlich einer Forderung auf Ersatz aller erlittenen Schäden wegen Nichteinhaltung des Vertrages). Ungeachtet der Eigentumsvorbehaltsklausel gehen jedoch alle Risiken mit dem Vertragsabschluss auf den Kunden über. Der Transport oder Versand der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lagerung der Waren bis zur Lieferung oder Abholung erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden.
ART. 10 - VERTRAGLICHE AUFRECHNUNG
Die Aufrechnung erfolgt automatisch und von Rechts wegen, ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Entscheidung, ungeachtet einer Übertragung von Rechten, auf die sie sich beziehen, im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (wie unter anderem Konkurs, gerichtlicher Vergleich, Liquidation) oder im Falle einer Pfändung oder eines anderen Falles von Konkurrenz. Diese Aufrechnung gilt auch für alle Beträge (z. B. auch Kündigungsentschädigungen oder sonstige Schadensersatzleistungen), die nach und/oder aufgrund der Konkurrenzsituation fällig und/oder einforderbar werden oder sein werden. In allen Fällen von Konkurrenz verfallen zudem von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung alle gewährten Zahlungsmodalitäten, und die Aufrechnung wird auch auf diese Beträge angewendet. Nach dem Gesetz über finanzielle Sicherheiten ist diese Aufrechnung gegenüber allen Dritten einschließlich der übrigen Gläubiger des Kunden wirksam.
ART. 11 - FREISTELLUNG UND SCHADLOSHALTUNG
Die Gewährleistungspflicht von ES Systems beschränkt sich in jedem Fall auf die Höhe des Wertes der betreffenden Waren oder Dienstleistungen. In jedem Fall verpflichtet sich der Kunde, ES Systems alle Elemente bezüglich des angeblichen Schadens, den er erleiden würde, zur Verfügung zu stellen, um eine rechtzeitige Forderung von ES Systems gegenüber eventuell verantwortlichen Parteien zu ermöglichen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser letztgenannten Bestimmung ist ES Systems von jeglicher Verantwortung und Haftung befreit. ES Systems haftet nicht für die Produkthaftung gemäß dem Gesetz vom 25.02.1991.
ART. 12 - HAFTUNG VON ES Systems
Die Haftung von ES Systems ist stets auf die Rückerstattung des Wertes der mangelhaften Waren oder Dienstleistungen beschränkt. ES Systems kann nicht für andere, weder direkte noch indirekte Schäden, haftbar gemacht werden.
ART. 13 - REKLAMATIONEN BEZÜGLICH OFFENSICHTLICHER MÄNGEL UND DIENSTLEISTUNGEN
Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel an den gelieferten Waren müssen ES Systems innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich und per Einschreiben zugehen, in jedem Fall vor der Verwendung oder dem Weiterverkauf der Waren. Reklamationen im Zusammenhang mit erbrachten Dienstleistungen sind nur gültig, wenn der Kunde diese ES Systems innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung per begründetem Einschreiben mitteilt. Das Vorliegen von Reklamationen entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber ES Systems. Sofern der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen nicht anwesend ist, bedeutet dies, dass er der Lieferung zustimmt und auf eine mögliche Verantwortung oder Haftung von ES Systems bezüglich der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen verzichtet. Mangelnde Übereinstimmung hinsichtlich der Maße, Farben und Aufmachung der Ware gilt ausdrücklich und in jedem Fall als offensichtlicher Mangel. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Konformität der Lieferung und die offensichtlichen Mängel müssen bei der Annahme durch den Kunden überprüft werden.
ART. 14 - VERSTECKTE MÄNGEL UND FEHLER
ES Systems haftet nicht für versteckte Mängel und ist folglich nicht zu Garantie und/oder Schadensersatz verpflichtet, ebenso wenig für Fehler, außer bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Geringfügige, in der Branche als zulässig erachtete oder technisch unvermeidbare Abweichungen, wie unter anderem hinsichtlich Qualität, Menge, Ausführung und Ähnlichem, begründen kein Recht auf Reklamation. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Gesetzes vom 14. Juli 1991 haftet ES Systems nicht für versteckte Mängel und ist folglich nicht zu Garantie und/oder Schadensersatz verpflichtet, ebenso wenig für Fehler, außer bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer Erfüllungsgehilfen.
ART. 15 - LEISTUNGSVERZUG
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Erfüllung dieses Vertrages oder eines anderen mit ES Systems geschlossenen Vertrages nicht nach (einschließlich Zahlungsverzug), ist ES Systems berechtigt, von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass dies zu Schadensersatz oder anderen Verpflichtungen seitens ES Systems führen kann. Dies gilt unbeschadet der Zahlung von Schadensersatz durch den in Verzug geratenen Kunden. Nur für den Fall, dass der Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des Gesetzes vom 14. Juli 1991 geschlossen wurde, hat der Verbraucher im Falle des Verzugs des Verkäufers bei der Vertragserfüllung das Recht, den Vertrag zu kündigen, unter der Bedingung, dass er ES Systems schriftlich gemahnt hat und ES Systems dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Monaten nachgekommen ist.
ART. 16 - SCHADENSERSATZKLAUSEL BEI VERTRAGSAUFLÖSUNG
Wird dieser Vertrag durch den Kunden oder zu seinen Lasten gebrochen oder aufgelöst, so hat der Kunde an ES Systems als pauschalen und unwiderruflichen Schadensersatz für entgangenen Gewinn einen Betrag in Höhe von 35% des vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Das Recht auf diesen Schadensersatz gilt, ohne dass ES Systems den Schaden und die Höhe des Schadens nachweisen muss. Der Schadensersatz kann um die ES Systems tatsächlich entstandenen Kosten erhöht werden. Nur im Falle, dass der Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des Gesetzes vom 14. Juli 1991 geschlossen wurde, ist im Falle einer unbegründeten Auflösung oder eines unbegründeten Bruchs des Vertrages durch ES Systems ein Schadensersatz in Höhe von 10% des vereinbarten Vertragspreises zu zahlen.
ART. 17 - VERTRAGSAUFLÖSUNG
ES Systems behält sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung als aufgelöst zu betrachten im Falle von Gläubigerkonkurrenz, Konkurs, Antrag auf gerichtlichen Vergleich oder kollektive Schuldenbereinigung, offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit, wesentlichen und anhaltenden Verstößen gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Versäumnis, diese Verstöße innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Mitteilung per Einschreiben zu beheben, sowie bei jeder Änderung der Rechtsstellung des Kunden. Im Falle der Auflösung ist der Kunde zur Zahlung der bereits gelieferten und ausgeführten Leistungen sowie zum Ersatz aller ES Systems entstandenen Schäden verpflichtet, unbeschadet des Rechts von ES Systems auf die in Art. 16 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Auflösungsentschädigung, berechnet auf den Gesamtvertragspreis. ES Systems behält sich zudem das Recht vor, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen, ohne eine Entschädigung schuldig zu sein.
ART. 18 - UNMÖGLICHKEIT DER VERTRAGSERFÜLLUNG
Wenn ES Systems infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung o. Ä. nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, behält sich ES Systems das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, ohne dass Schadensersatz gefordert werden kann.
ART. 19 - ABTRETUNG VON FORDERUNGEN
Das Zustandekommen des Vertrages gilt als Vereinbarung zur Abtretung von Forderungen.
ART. 20 - GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG
Soweit vom Hersteller der gelieferten Ware eine Garantie gewährt wird, kann diese nur gegenüber dem Hersteller und gemäß den vom Hersteller festgelegten Bedingungen geltend gemacht werden. Die Garantie von ES Systems bezüglich der gelieferten Waren und Dienstleistungen beschränkt sich auf die Garantie, die ES Systems selbst von ihren Lieferanten/Unternehmern erhalten hat, und geht niemals darüber hinaus. Die Beweislast trägt der Kunde. Es steht ES Systems frei, Reparaturen im Rahmen der Garantie durchzuführen, selbst wenn alle Garantiebedingungen erfüllt sind. In jedem Fall bleiben eventuelle zusätzliche Kosten wie u.a. Anfahrtskosten und Arbeitsstunden geschuldet. Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Artikels 20 gelten ausschließlich für den Verkauf von Konsumgütern an Verbraucher. Die Garantie auf Konsumgüter wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 1. September 2004 über den Schutz der Verbraucher beim Verkauf von Konsumgütern gewährt. Der Kunde kann sich nur dann auf dieses Gesetz berufen, wenn er ES Systems den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung mitgeteilt hat. Die Mitteilung ist nur gültig, wenn sie per Einschreiben erfolgt. Wenn der Mangel nicht ausreichend klar beschrieben ist, erlischt die Garantie. Bei der Entschädigung oder Reparatur der Waren wird auch eine Verschlimmerung des Mangels berücksichtigt, die sich aus der Nutzung durch den Kunden ergibt, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder vernünftigerweise hätte feststellen müssen. Die Verschlimmerung geht vollständig zu Lasten des Kunden. Die vorgenannte Garantie für Konsumgüter durch ES Systems beschränkt sich auf Ersatz oder Reparatur.
ART. 21 - ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
Alle mit ES Systems geschlossenen Verträge unterliegen belgischem Recht. Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Limburg/Hasselt, zuständig.